Anmeldung

Eine Anmeldung ist ganzjährig möglich!

Zur Anmeldung nutzen Sie einfach den  Anmeldebogen in der Downloadbox. Lassen Sie uns diesen dann ausgefüllt und unterschrieben mit den übrigen Unterlagen (siehe Anmeldebogen) per Post zukommen oder geben Sie ihn persönlich im Sekretariat ab.

Nach dem Erhalt Ihrer Anmeldung erhalten Sie den Schulvertrag.

Ihr Kind wird dann im Januar zu einer Kennenlernstunde in eine unserer Lerngruppen eingeladen. An diesem Tag findet ebenfalls ein Austausch zwischen Ihnen und unseren Pädagog*innen statt. So haben Sie, Ihr Kind und wir die Möglichkeit, uns gegenseitig kennen zu lernen.

Und wie geht es dann weiter? Nach dem Kennenlerntag werden die neuen Lerngruppen zusammengestellt und Sie erhalten Ende Januar Bescheid, ob Ihr Kind aufgenommen werden kann.

Kurz vor den Sommerferien lernen die Kinder ihre zukünftigen Lerngruppen kennen und die Eltern werden über die letzten Details zum Schulstart informiert. Dann kann gut gerüstet die Einschulung kommen.

Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, Ihr Kind mit einer Anmeldung auf die Vormerklisten für die kommenden Jahre setzen zu lassen.

Schulgeld

Schulen in freier Trägerschaft haben grundsätzlich zwei verschiedene Einnahme-quellen: die staatliche Finanzhilfe und das Schulgeld der Eltern bzw. Erziehungs-berechtigten. Die Finanzhilfe bemisst sich an der Höhe der Kosten, die ein Schüler an einer öffentlichen Schule verursacht. Von diesem Betrag erhalten wir von der Freien und Hansestadt Hamburg allerdings nur 85%, den sog. Schülerkostensatz. Da wir unser pädagogisch sehr anspruchsvolles Konzept nicht auf Grundlage dieser beschnittenen Finanzierung anbieten können, sind wir als freie Schule zusätzlich auf das Schulgeld angewiesen.

Wir sehen uns allerorten erneut mit gestiegenen Kosten konfrontiert. Massiv und stetig steigende Energiekosten, steigende Personalkosten für qualifizierte Mitarbeitende sowie die wachsende Inflation gehen auch an den Bugenhagenschulen nicht spurlos vorbei und nehmen Ausmaße an, auf die wir mit einer gestaffelten Erhöhung des Schulgeldes reagieren müssen. Um die Preissteigerung für Sie so gering wie möglich zu halten, werden wir ohne weitere Ankündigungen bis auf Weiteres das Schulgeld jeweils am 01.08. eines jeden Jahres moderat um 4 EUR im Monat anheben.
Überblick über die Höhe des gestaffelten Schulgeldes bis zum 31.07.2027

Grundschule:
ab 01.08.2024: 182,- EUR/Monat
ab 01.08.2025: 186,- EUR/Monat
ab 01.08.2026: 190,- EUR/Monat

Vorschule ganzer Tag:
ab 01.08.2024: 132,- EUR/Monat
ab 01.08.2025: 136,- EUR/Monat
ab 01.08.2026: 140,- EUR/Monat

Das Essensgeld pro Monat beträgt 72 € pro Schüler*in.

Für Schülerinnen und Schüler aus Schleswig-Holstein erhalten Schulen in freier Trägerschaft z.T. erheblich geringere Schülerkostensätze. Um die dadurch entstehenden Finanzierungslücke wenigstens teilweise auszugleichen, beträgt das Schulgeld für Schülerinnen und Schüler aus Schleswig-Holstein € 199,-.

Unsere Schule orientiert sich bei der Auswahl der Schülerinnen und Schüler nicht an den Besitzverhältnissen der Eltern. Unter bestimmten Umständen gewähren wir Ihnen eine Ermäßigung oder einen Erlass des Schulgeldes. Sollten Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll direkt an die Mitarbeiterinnen des Schulbüros.

Die Frist für die Stellung eines Ermäßigungsantrags des betreffenden Schuljahres ist der 30.4. des vorangegangen Schuljahres. Bitte beachten Sie, dass wir Anträge nach dieser Frist nicht mehr entgegen nehmen können, vorbehaltlich unterjähriger Sonderfälle.

Für Geschwisterkinder geben wir an allen Bugenhagen-Schulen einen Rabatt. Wenn zeitgleich 3 Geschwister die Schule besuchen, kann für das jüngste Geschwisterkind ein Schulgelderlass beantragt werden. Dasselbe gilt auch für weitere zeitgleich beschulte Kinder. Die Geschwisterermäßigung wird ebenfalls auf Antrag mit Frist zum 30.4. des vorangegangenen Schuljahres festgesetzt.